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Abriß der Geschichte Wismars bis zur Revolution

Von Dr. F. Techen

Druck und Verlag der Eberhardt'schen Hof- und Ratsbuchdruckerei Wismar. 1922. (Theil 2)

 

Bald trat an Stelle der Sechsunddreißig ein Ausschuß von Sechzigern, dessen
Führung Jesup an sich riß. Er forderte Untersuchung über die Schuld an dem
Mißgeschick im Kriege und dem ungenügenden Verschluß der Tore. Das war wider
den Ratmann Hinrik von Haren und den Bürgermeister Johann Banzkow gerichtet.
Der eine war vor Flensburg und im Sunde Führer gewesen, der andere für
Verschluß der Tore verantwortlich. Haren ward sogleich gefangen gesetzt. Banzkow
aber verspielte seine Sache durch einen Fluchtversuch, von dem er gefangen
zurückgebracht ward. Beide wurden wegen Verrats und Meineids (der Bürgermeister
hatte seinen Eid durch die Flucht verletzt) zum Tode durch Rad und Galgen verurteilt
und, vom Rate zum Schwerte begnadigt, auf dem Markte enthauptet.
Darnach ward mit Hülfe der Herzogin Katharina und der ritterschaftlichen
Vormundschaftsräte (deren Genosse Banzkow gewesen war, auch darin, daß er die
Ritterwürde erlangt hatte) der alte Rat ab- und im Januar 1428 ein neuer Rat
eingesetzt, von dem 16 der erbgesessenen Bürgerschaft und 8 den Aemtern
angehörten, darunter Jesup und Groteek als Bürgermeister. Der Ausschuß der
Sechzig blieb daneben bestehen, und nach wie vor hatten darin die Aemter die Oberhand.
Der Sturz des neuen Rates ward durch eine Klage der Söhne des Hingerichteten
Bürgermeisters herbeigeführt. Sie hatten sich sowohl an den Römischen König wie
an die Veme gewandt und beide Gewalten in Bewegung gesetzt. Schon am 4.
Oktober 1428 verhängte Sigismund die Acht über Wismar und erließ darauf ein
Mandat mit schweren Drohungen, falls die Stadt sich nicht fügen würde. Vollstrecker
sollten die Herzogin und Lübeck sein. Diesen gelang es im Verein mit Sen-
 

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deboten Hamburgs, Stralsunds und Lüneburgs die Wismarschen zur Nachgiebigkeit
zu bewegen. Der neue Rat mußte gemäß der Sühne von 1430 den Angehörigen der
Hingerichteten öffentlich Abbitte tun. Pilgrime nach Thann im Elsaß, nach Rom und
nach St. Jago di Compostella entsenden, um dort für sie zu beten, auf dem
Marienkirchhofe eine (1850 abgebrochene) Sühnekapelle mit zwei ewigen Vikareien
errichten und auf dem Markt ein Sühnekreuz aufstellen (an das ein Stein neben der
Fahrbahn unweit der Linden von ferne erinnert). Danach mußte er, ebenfalls unter
Abbitte, dem alten Rate wieder Platz machen, und ebenso mußten die Sechzig
abtreten. Aufläufe und Aufsätzigkeit wurden bei schwerer Strafe für die Zukunft
untersagt und Bürgern und Einwohnern ein Treueid gegen Landesherrn und Rat
abgenommen. Rache sollte wegen des Vergangenen nicht geübt werden, wie auch
Jesup unbehelligt in der Stadt geblieben ist.
Mehrfach ist auch später noch Unzufriedenheit mit dem Regimente des Rates so
stark ausgebrochen, daß sie zu seiner Lahmlegung geführt hat, aber gestürzt ist er
vor der Revolution nie. Die Feinde des Bürgermeisters Langejohann, der sich den
tiefen Groll des Herzogs Heinrich IV. zugezogen hatte, scheinen besonders im Rate
gesessen zu haben. Er mußte von Dezember 1463 bis 1467 den Ratsstuhl räumen
und floh aus der Stadt. Die Wendischen Städte und König Christian von Dänemark
verhalfen ihm zur Rückkehr, und er nahm seinen Sitz als Bürgermeister wieder ein.
Für die Verfassung war die Folge, daß fortan das Wort unter den Bürgermeistern
von Zeit zu Zeit wechselte, während es vorher der älteste Bürgermeister dauernd geführt hatte.

Von der Unzufriedenheit in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts wissen wir
wenig Genaues. Einzelne Ratmannen, die sich durch Aufkauf und Ausfuhr von Korn
mißliebig gemacht hatten, mußten aus dem Rate ausscheiden, und es begegnet
wieder ein Ausschuß von Bürgern
 

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zur Kontrolle des Rates. Er mußte 1538 endgültig zurücktreten, ohne etwas geleistet zu haben.

Aus dem Bisherigen entnimmt man leicht, daß eine Vertretung der Bürger dem Rate
nicht zur Seite stand. Wohl befragte der Rat in wichtigen Dingen, für die er die
Verantwortung nicht allein tragen konnte oder wollte, einen Ausschuß von Bürgern
oder auch die ganze Bürgerschaft. Doch stand das durchaus bei ihm, und in den
Ausschuß berief er jedesmal nach eigenem Ermessen, wobei er, schon aus
Klugheit, die einflußreichsten Bürger ausgewählt haben wird. Daß er auch
gegnerische berufen hat, ist nachweisbar. In das Kassenwesen und das
Verordnungsrecht hatte ihm niemand hineinzureden, und namentlich beschloß er
allem über die jährlich von der Rathauslaube verkündete Bürgersprache, eine
Sammlung von Polizeiverordnungen. Verordnungen über das Brauwerk erließ er nur
nach Rücksprache mit den Brauern.
Als 1579 ein vom Rate berufener Ausschuß eine Bettel- und Luxusordnung
gutheißen sollte, machte dieser Schwierigkeiten und, als der Rat ihn im Herbste zu
einer Beratung über eine Kirchen-Visitation wieder zusammenrief, stellte es sich
heraus, daß die Bürger ihrerseits einen Ausschuß gebildet hatten und diesen dem
Rate aufdrängen wollten. Es scheinen besonders die Neuerungen des aus alter
Wismarscher Familie stammenden Syndikus Dr. Laurenz Niebur und des kraftvollen
Bürgermeisters Heinrich Schabbelt gewesen zu sein, worüber sich die Bürger
aufregten. Früher waren Jakob Goltberg, der Wirt der Lübischen Herberge (damals
des ersten Gasthauses, an der Ecke der Lübschen Straße und der Büttelstraße)
Hans Haleke und der Brauer Hans Kröchet, namentlich die letzten beiden
keineswegs einwandfrei, aber mundfertige Schreier. Goltberg und andere „vornehme
Bürger" hatten in Sachen der Kirchenvisitation eigene Interessen zu vertreten, da sie
Vikareistiftungen ihrer Vorfahren selbst nutzen und nicht der Allgemeinheit
zukommen lassen wollten. Aehnliche Beweggründe leiteten mehrere der be-
 

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deutendsten Aemter. Dem Rate warf man, ohne dafür Beweise erbringen zu können,
Unredlichkeit und Mißwirtschaft vor und hinderte, indem man sich der Akzisekammer
bemächtigte und die Einkünfte daraus sperrte, nach Kräften die geordnete
Verwaltung. Als man gar dahinter kam, daß der Rat nun, um die notwendigsten

Ausgaben bestreiten zu können, mehr und mehr Schulden auf die Kämmerei häufte,

ward das Geschrei erst recht groß.

Der Streit ward mit größter Hartnäckigkeit geführt und wollte, da immer neue

Streitpunkte hervorgezerrt wurden, kein Ende nehmen. Es verquickten sich damit

Streitigkeiten mit den Herzogen über die Berufung von Urteilen des Rates und über

die Kirchenvisitation. Ueber diese einigte man sich nicht. Die Herzoge ließen eine

solche durch den Rat nicht zu und der Rat keine herzogliche, wenigstens nicht über

das Kirchenvermögen. Jener andere Streit ward durch den Appellationsrezeß von

1581 abgeschlossen. Ueber die Befugnisse des Rates bei Anfechtung von Urteilen

des Vogtei-gerichts zu entscheiden, so lange der Vogt vom Landesherrn ernannt

ward, wissen wir nichts. Nach Erwerbung der Vogtei durch die Stadt war der Rat für

alle Entscheidungen des Niedergerichts obere Instanz, seine Urteile aber konnten an

den Lübischen Rat gescholten werden. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts

hatten nun einzelne, wenn sie mit einem Urteile des Rates nicht zufrieden waren,

begonnen das herzogliche Hof- und Landgericht anzurufen, die Herzoge aber sahen

die Abwehr des Rates für eine Mißachtung ihrer an und wollten mindestens das

Offenstehen der Berufung an ihr höchstes Gericht anerkannt wissen. Schließlich

mußte der Rat nachgeben und die Berufung entweder an das herzogliche Gericht

oder an den Lübischen Rat zur Wahl der Parteien stellen. Die Berufung nach Lübeck

hat nach Errichtung des Schwedischen Tribunals aufgehört.

Die inneren Streitigkeiten führten, z. T. unter Mitwirkung herzoglicher Räte, zu den

Bürger-

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Verträgen von 1583, 1598 und 1600, die, da der Zank auch dann noch kein Ende

nehmen wollte, durch herzogliche Deklarationen von 1602 und 1604 ergänzt

wurden. Die Verträge von 1583 und 1600 sind, wenn auch vielfach durchlöchert, bis

vor kurzem ein Grundgesetz der Stadt geblieben. Die Befugnisse des

Bürgerausschusses und Wahl und Stellung der bürgerschaftlichen Provisoren bei

Kämmerei und Hebungen wurden durch sie bestimmt. Die Bürger erlangten nämlich

Kraft dieser Verträge Zuziehung zu Einnahme und Ausgabe von Akzise, Kämmereigefällen,

Hafenabgaben und Landzoll, wie auch zu Bauten der Kämmerei und des

Hafens und Bestätigung ihres Anteils an der Verwaltung der Geistlichen Hebungen,

endlich die Befugnis, die Rechnungen der Akzise, der Kämmerei und der Hebungen

zu prüfen. Der Ausschuß, den der Rat aus 120 ihm von der Gemeinde

Vorgeschlagenen erwählte, sollte aus vierzig Männern, halb Bürgern und halb

Aemtern, bestehen. Bei nötigen Ergänzungen hatte der Ausschuß dem Rate die

dreifache Zahl der neu zu Wählenden zur Auswahl zu stellen. Ueber besonders

wichtige Dinge blieb die Entscheidung der ganzen Bürgerschaft vorbehalten. Auf der

Bestimmung, daß etwaige spätere Mißverständnisse zwischen Rat und Ausschuß

wegen des letzten Vertrages vor den Landesherrn gebracht werden sollten, beruhte

letzten Grundes die Anrufung der Regierung, wenn Rat und Ausschuß sich nicht

einigen konnten.

Streitigkeiten zwischen Rat und Bürgerschaft sind noch wiederholt vorgekommen

und mit Hartnäckigkeit durchgefochten worden, aber irgend welche Aenderungen

der Stadtverfassung haben sie nicht zur Folge gehabt, bis 1830 in Fortwirkung der in

Paris und dann in verschiedenen Deutschen Städten entstandenen Unruhen unter

Führung des Advokaten Düberg Aufruhr ausbrach. Der Boden dazu war durch die

seit 1827 in Gang befindliche Untersuchung der Stadtverwaltung durch einen

Großherzoglichen Kommissar und die mannigfachen, teils vorher, teils in Anlaß

dieser Untersuchung

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eingeführten Neuerungen vorbereitet. Daß alles glimpflich ablief, dafür sorgte

Großherzogliches Mi-litär, das in die Stadt einrückte.

Da sich Rat und Ausschuß über eine neue Verfassung nicht völlig einigen konnten,

mußte die Regierung über eine größere Anzahl Punkte die Entscheidung fällen,

weshalb die Urkunde vom 29. Dezember 1830 in zwei Teile zerfällt und aus beiden

das Zusammengehörige zusammengesucht werden muß. Sie bestimmt eigentlich

nur über die Wahlen zum Rate und zum Ausschusse. Die Zahl der Ratsmitglieder

ward auf 2 Bürgermeister, einen Syndikus und 8 Ratmannen festgesetzt; von den

Bürgermeistern sollte einer, von den Ratmannen sollten drei Rechtsgelehrte sein.

Die künftige Ergänzung ward ähnlich geregelt, wie es die für den Ausschuß gewesen

war. Der Ausschuß sollte für die Stelle eines rechtsgelehrten Ratmanns drei, für die

eines nichtgelehrten vier geeignete Personen in Vorschlag bringen, und der Rat

daraus wählen. Der Ausschuß sollte aus zwei Quartieren bestehen, wovon das erste

aus 17 Vertretern des Handelsstandes, das zweite aus 25 Vertretern der übrigen

Bürgerschaft gebildet und wobei genau festgesetzt ward, wie viel Vertreter jede

Kumpanei und jede Innung (oder auch mehrere Innungen zusammen) wählen sollte;

auf die Bootsleute. Fischer und Schiffszimmerleute fiel Ein, auf die ansässigen

Arbeitsleute auch Ein Vertreter. Die Ausschußmitglieder wurden nicht mehr wie

früher auf Lebenszeit, sondern nur auf sechs Jahre gewählt.

In den nächsten Jahrzehnten sind je nach den politischen Strömungen 1848, 1853,

1874 die Art der Wahlen und die Zahl der Ausschußbürger verändert worden. Seit

1874 ist der Ausschuß einheitlich (wie schon von 1848 bis 1853) und seine 48

Mitglieder wurden von den nach ihrer Steuerkraft in drei Klassen geteilten Bürgern in

drei Abteilungen von je 16 gewählt. Daß dabei die einzelnen Klassen aus ihren

Angehörigen wählten und der Ausschuß wiederum zu Abordnungen

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nach diesen Klassen wählte, war nicht beabsichtigt und eine neuere Entwicklung, die

von der dritten Klasse ausgegangen ist. Die Zahl der Ratsmitglieder ward beim

Aufhören der städtischen Gerichtsbarkeit (1879 Okt. 1) auf zwei Bürgermeister und

sechs Ratsherren beschränkt, von denen je die Hälfte rechtsgelehrt sein mußte.

Völlig neue Grundlagen für die Wahl des Ausschusses wurden durch die Revolution,

für Wahl, Zusammensetzung und Amtsdauer des Rats oder seiner Mitglieder durch

die von dem am 29. Dez. 1918 neu gewählten Ausschusse beschlossene Stadtverfassung

geschaffen. Als der Rat sich sträubte, diese anzunehmen, brach am 17.

Juni 1919 eine Revolte aus, die den Rücktritt des Rates und seine Neubildung zur

Folge hatte.

Wismar gehörte von Anfang an zum Bistume Ratzeburg, während Alt-Wismar dem

Bistume Schwerin unterstand. Das Patronat über die drei Pfarrkirchen hatten

ursprünglich die Landesherren. Sie schenkten es im 13. und 14. Jahrhundert teils an

den Deutschen Orden in Livland, teils an den Bischof und das Kapitel von

Ratzeburg, gewannen es aber im 15. Jahrhundert zurück, wobei die drei Pfarrer

verpflichtet wurden, von ihren Einkünften zusammen jährlich 100M.Lüb. an Bischof

und Kapitel zu zahlen. Die Besetzung der zahlreichen Vikareien - eine Liste von

1483 verzeichnet gegen 150 Vikare - fiel nach dem Willen der Stifter zumeist dem

Rate zu oder war Sache der Körperschaften oder Familien. Die nur über kärgliches

Einkommen verfügenden Vikare bildeten Bruderschaften und Kollatien, schlossen

sich daneben aber auch zu Kalanden zusammen, zu denen teilweise auch Laien

zugelassen wurden. Das Kloster der Grauen Mönche oder Franziskaner, die wohl

1251 in die Stadt einzogen, zählte 1503 40 Insassen, die Zahl der angeseheneren

Schwarzen Mönche oder Dominikaner, die sich 1292 in Wismar niederließen und in

deren Kirche manche hervorragende Bürger ihr Grab erwählten, kennen wir nicht.

Von besonderen Mißständen der Geistlichen und Klosterbrüdern ist nichts

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bekannt geworden. Der Ablaßhandel aber machte sich auch hier breit, und vom

Mißbrauch des Bannes blieb auch Wismar nicht verschont.

Von großer Wichtigkeit für die Stadt waren die Hospitalien des Heil. Geistes und St.

Jakobs. Das erste, zu Aufnahme von Siechen und Armen, auch Fremden bestimmt,

erwarb durch Zuwendungen der Bürger reichen Besitz. Die Verwaltung unterstand

den Bürgermeistern und ward durch Hofmeister ausgeübt, die diese einsetzten. Früh

zog das Pfründenwesen ein. St. Jakobs sollte die Aussätzigen aufnehmen, es ward

aber bei der Abnahme dieser Krankheit im 15. Jahrhunderte und bei ihrem Aufhören

im 16. mehr und mehr dem Heil. Geist ähnlich. Es stand ebenfalls unter städtischer,

gleich-artig geordneter Verwaltung. Uebrigens hatte die Geistlichkeit auch auf die

Kirchenbauten keinen Einfluß.

Die Reformation bahnte sich seit 1524 in Wismar ihren Weg. Sie ward durch

Predigten der Grauen Mönche Heinrich Never und Klemens Timme begründet und

von den niederen Volksschichten getragen. Der Rat wird wenig dafür übrig gehabt

haben, war aber damals gerade ziemlich ohnmächtig. Von der Geistlichkeit setzten

sich nur die Schwarzen Mönche zur Wehr. Noch 1545 wählten sie einen neuen

Prior, der erst 1562 das Kloster an die Stadt abtrat. Auch der Pfarrer von St. Marien

Dr. Joh. Knutzen hielt am alten Glauben fest. Er urkundete noch 1543 auf seiner

Wedem und starb 1546. Der Pfarrer von St. Nikolai Franz Werkmeister, der im

Anfange der Bewegung gewünscht hatte, seine Pfarre gegen eine Vikarei

auszutauschen, fand sich nachher mit der Neuerung ab. Seit 1525 und 1526 kamen

gottesdienstliche Stiftungen in Abgang und wird auch die Messe aufgehört haben.

Never legte 1527 sein Ordenskleid ab, und im selben Jahr erhielt St. Georgen einen

neugläubigen Pfarrer, St. Nikolai aber einen Prediger, die übrigens wenig

hervortreten. Als den Sieg der reformatorischen Bewegung abschließend darf man

den am 23. Januar 1532 gefaßten Beschluß von Rat und Gemeinde

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ansehen, wonach künftig in den Rat nur wählbar sein sollte, wer dem Worte Gottes

zugetan sei. Gegen Ende desselben Jahres erklärten sechzehn Vikare von St.

Marien ihre Bereitwilligkeit von der Messe und allem kirchlichen Mißbrauche

abzustehn. wogegen ihnen ihre Einkünfte zugesichert wurden.

Schon aber war die Bewegung auf abschüssige Bahn geraten, da Never sich über

das Abendmahl im Sinne Zwinglis und Oecolampads äußerte und der dem Rate an

die Seite gestellte Ausschuß der Hundert den Weihnachtstag wie jeden andern Tag

des Jahres ansehen wollte, wie man jeden Tag an die Geburt Christi denken könne

(1532). Wismar geriet in den Ruf, ein Sitz von Sakramentirern und Wiedertäufern zu

sein. Trotz Anhaltens der Hansestädte wagte der Rat aus Furcht vor dem Volke nicht

einzuschreiten, und es bedurfte des Eingreifens Herzog Heinrichs, um Never und

seinen Genossen Timmerman zum Schweigen zu bringen. Das Hauptverdienst um

die allmähliche Festigung der neuen Kirche wird den Superintendenten Freder und

Wigand zukommen.

Die Berufung der Pastoren gestaltete sich nach Ueberwindung eines regellosen

Zwischenzustandes allgemach so, wie sie in der Schwedischen Zeit durch den

Huldigungsrezeß von 1653 festgelegt ward, daß nämlich der Landesherr den

Superintendenten ernannte, für die Stellen der Pastoren (Vormittagsprediger) der

Rat vorschlug und der Landesherr berief, für die Stellen der Diakone

(Nachmittagsprediger) aber der Rat berief. Vor der Berufung war eine Hör- oder

Probepredigt zu halten und ward die Gemeinde befragt, ob sie Einwendungen habe.

Später ward der Gemeinde ein Wahlrecht unter Vorgeschlagenen zugestanden,

wobei bis 1830 dem Rate und der Gemeinde je eine Stimme zustand, bei

Uneinigkeit aber das Loos entschied. Tumultuarische Streitigkeiten und das Gefühl,

Nachgiebigkeit weisen zu müssen, veranlaßten den Rat endlich, auf seine

besondere Stimme zu verzichten. An St. Marien ward 1585 ein dritter Geistlicher

angestellt

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und der zweite seit 1618 Archidiakonus benannt. 1807 ging die dritte Stelle ein, um

1909 bei Verlegung der Landessuperintendentur nach Wismar erneuert zu werden.

Die Pfarre zum Heil. Geiste ward 1806 aufgehoben.

Die ersten, die das Vermögen einer kirchlichen Stiftung unter städtische Verwaltung

stellten, waren die Vorsteher der Marienzeiten zu St. Nikolai (einer

gottesdienstlichen Stiftung zu Ehren der Mutter Gottes zu den sieben kanonischen

Stunden). Sie taten es am 24. Nov. 1531. Manche andere folgten im Laufe der

dreißiger Jahre nach. Der Rat aber griff 1535 in Kriegszeiten auf das Kirchensilber

zurück und löste daraus nahezu 7000 Mark. Ein zur Versorgung der Armut bestellter

Ausschuß von Ratmannen und Bürgern rechnete 1543 über die Zeit seit der letzten

Rechnunglegung von 1536 ab. Auch ohne Kirchenvisitation wußte der Rat im großen

und ganzen die für Kalande, Bruderschaften, Vikareien, Messen, Marienzeiten,

Almosen gestifteten Gelder vor Entfremdung und Verschleuderung zu bewahren. Sie

wurden für Besoldung der Geistlichen, Versorgung der Armen, Ausstattung der 1541

begründeten und nach baldigem Eingehen 1552 neu errichteten Großen

Stadtschule, endlich zu Stipendien für Studierende bestimmt und eine große Anzahl

Hebungen unter Verwaltung von Ratmannen und Bürgern gebildet:

Gebäudehebungen, geistliche Hebungen, Almosentafeln, Armenbeutel bei jeder

Kirche, Hebungen des Heil. Geistes, von St. Jakob, des Schwarzen Klosters, zu den

Grauen Mönchen. Daneben traten die milden Stiftungen mit dem Stipendiatenlehen

an der Spitze. Die verschiedenen Hebungen wurden 1832 vereinigt.

Der dreißigjährige Krieg entfremdete Wismar seinem Mutterlande. Am 10. Oktober

1627 mußte es sich in die Gewalt des Waldsteinischen Generals v. Arnim geben,

und seitdem war es mit der Selbstbestimmung, die es solange behauptet hatte,

dahin. Es galt von da an, durch rechtliche Ausführungen und Verhandlungen die

erworbenen Gerechtsame zu erhalten, die man so lange auch tatkräftig

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hatte verteidigen können. Daß davon, bis die Revolution diese Vorrechte strich,

immer noch ein nicht ganz verächtlicher Teil, namentlich eine weitreichende

Selbstverwaltung geblieben war, dankt Wismar dem Gerechtigkeitssinne der

Schwedischen Regierung und der Meklenburgischen Großherzoge. Das meiste, was

es eingebüßt hatte, besonders die Gerichtsbarkeit, war der Gesetzgebung des

Norddeutschen Bundes und des Reiches zum Opfer gefallen. Wismar mußte eine

Garnison von 1000 Mann einnehmen, deren Zahl später noch erhöht ward. Dem

Friedländer, dem der Kaiser inzwischen Meklenburg verliehen hatte, leistete es 1628

Pfandhuldigung, 1630 Erbhuldigung. Behielt Waldstein auch bis zu seiner

Ermordung (1634) den Titel Herzog von Meklenburg, so war ihm doch durch seine

Absetzung als Oberbefehlshaber (August 1630) die Macht entzogen, zumal seitdem

die Fortschritte des 1630 in Pommern gelandeten Großen Schweden-Königs die

Verhältnisse im Norden Deutschlands umgestaltet hatten. Am 22. August 1631 war

die Einschließung Wismars durch seine Truppen schon vollzogen, und am 12.

Januar 1632 mußten die Kaiserlichen unter ihrem Obersten Gramb die Stadt

räumen. Sie hatte in den wenigen Jahren furchtbar gelitten. Die Unterhaltung der

Garnison, die Mitte Dezember 1630 2700, lange Zeit aber 3000 Mann betrug, die

Beisteuer zu der für militärische Zwecke erhobenen Landeskontribution und die

Anforderungen der Obersten, unter denen sich Hebron hervortat, hatten Lasten

gebracht, wie sie bis dahin völlig unerhört waren und die eine Flucht der

Wohlhabenden veranlaßten. Wismar berechnete seine Leistungen auf weit über 400

000 Taler. Nach einer gleichzeitigen Aufzeichnung waren nach Grambs Abzuge

noch 291 Häuser. 288 Wohnbuden und 30 Keller bewohnt, niedergebrochen 35

Häuser und 79 Wohnbuden, ausgebrochen 77 Häuser und 136 Wohnbuden,

während noch ein Jahr vorher 379 Häuser, 445 Wohnbuden und 42 Keller bewohnt

gewesen sein sollen. 1477 hatte die Stadt 594 Häuser, 1278 Wohnbuden und 177

Wohnkeller gehabt. Das zu der von Wald-

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stein sofort begonnenen Befestigung nötige Land ward Stadt und Privaten ohne

Entschädigung genommen, und dies Verfahren setzten hernach die Schweden beim

weiteren Ausbau der Befestigungen fort.

Seit dem Abzuge der Kaiserlichen waren die Schweden tatsächlich Herren in

Wismar, und das Frankfurter Bündnis, das die Meklenburgischen Herzoge 1632 mit

Gustaf Adolf eingingen, bestimmte, daß es samt dem Walfische und Warnemünde

unter Vorbehalt der herzoglichen Hoheitsrechte bis zum Friedensschluß in ihren

Händen bleiben sollte. Im Frieden von Osnabrück aber trat das Reich 1648 Wismar

und die Aemter Pöl und Neukloster an Schweden ab.

Das hatte für Stadt und Land die unheilvollsten Folgen, da sie in alle Kriege

hineingezogen wurden, die Schweden zu Aufrechterhaltung oder Erweiterung seiner

Machtstellung führte. So hatte Wismar 1675 eine mehrmonatliche Belagerung durch

die Dänen zu bestehen, die damit endete, daß es am 13. Dezember an diese

übergeben ward. Am 16. Dezember hielt König Christian V seinen Einzug. Nachdem

die Stadt im November 1680 an Schweden zurückgegeben war, ward sie im

Verlaufe des Nordischen Krieges von August 1711 bis Januar 1712, dann vom Juli

bis Anfang November 1712 von Dänischen Truppen eingeschlossen und vom 25.

Juni 1714 an von Dänen, Preußen und Hannoverschen belagert. Nahrungsmittel

waren von Anfang an nicht reichlich gewesen. Es fanden mehrfach Bestandaufnahmen

Statt, es ward rationiert (mit Abstufungen je nach den Vorräten, über die

jeder verfügte) und das Ueberschüssige für die Garnison eingefordert. Das

königliche Magazin selbst war schlecht versehen. Um dem empfindlichen

Geldmangel abzuhelfen, mußte die Stadt Notgeld schlagen lassen. Sie mußte aber

auch für den Unterhalt der Truppen große Vorschüsse leisten, für die ihr Pöl und die

Lizent, ein von den Schweden seit dem dreißigjährigen Kriege erhobener Zoll,

verpfändet ward. Im Januar 1716 traf Entsatz ein, aber unzureichender, und am

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19. April 1716 ward Wismar übergeben. Zar Peter von Rußland, der sich gar zu gern

ins Spiel gemengt hätte, kam zu spät. Erst 1721 gelangte Schweden wieder in den

Besitz Wismars.

Wismar war etwa seit Mitte des 15. Jahrhunderts auf den dürren Ast geraten, ohne

daß man über die Ursachen völlig klar sieht. Wahrscheinlich sind sie darin zu

suchen, daß der Seeverkehr immer mehr vom Anlaufen von Zwischenhäfen

unabhängig ward und daß die nordischen Länder sich in Erzeugung ihrer

Bedürfnisse und im Handel selbständiger machten. Erkennbar ist ein Rückgang von

Brauerei und Wollweberei (worauf schon vorher hingewiesen ist), mit dem ersten

aber muß ein Niedergang der Böttcherei verbunden gewesen sein. 1480 war die

Zahl der leerstehenden Häuser bedenklich geworden, etwas früher aber schon die

Stadt in Geldklemme, worunter die Rentner zu leiden hatten. Ein Jahrhundert später

hatten sich die Verhältnisse gebessert, wozu die Zunahme des Kornbaues und der

damit aufgekommene ausgedehntere Kornhandel, außerdem aber Begünstigungen

in der Bierakzise in Dänemark beigetragen haben dürften. Auf die schweren

Schädigungen durch den dreißigjährigen Krieg waren wieder gute Zeiten gefolgt.

Begünstigungen in Schiffahrt und Handel mit Schweden und die Begründung des

Schwedischen Tribunals, vielleicht auch die große Garnison, obgleich mit ihr

erhebliche Lasten verbunden waren, mögen das hervorgerufen haben. Andererseits

hielt die hohe Lizent die Entwicklung des Handels zurück. Schon die erste

Belagerung mit ihren Folgen hat die Blüte geknickt, bevor sie sich öffnen konnte. Die

Ereignisse des nordischen Krieges aber waren entscheidend. An ein Aufkommen

war seitdem nicht mehr zu denken, zumal da Schweden nichts mehr für die Stadt tat,

vielleicht auch nichts mehr tun konnte. Hatte man sich vorher über die starke

Garnison fast ständig beklagt, so empfand man jetzt deren schwachen Bestand von

gegen 100 Mann als Einbuße. Mit der Brauerei ging es völlig bergab; die Ge-

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wöhnung an Kaffee, Tee und Wasser gab ihr den Rest.

Es folgten die Aussaugungen des siebenjährigen Krieges, wo die Preußen die arme

Stadt unbarmherzig auspreßten. Sie mußte nach einer Berechnung von 1763 für

sich und die Herrschaft 735 300 Taler damaligen schlechten Geldes oder 745 000

Reichsmark aufbringen. Wiederum ward ihr das Amt Pöl, diesmal samt Neukloster

verpfändet, aber es hat lange gedauert, bis sie ihre Auslagen von Schweden nur

einigermaßen erstattet bekam. Mit aufgelaufenen Zinsen und den erheblichen in der

Sache aufgewendeten Gesandschaftskosten berechnete eine Kommission 1773 die

noch abzubürdenden Kriegsschäden der Stadt auf 102 700 Taler oder 334 500

Reichsmark. Sie wurden auf öffentliche Kassen und auf die Bürger verteilt. Erst 1822

waren sie abgetragen.

Für Schweden, das durch den Nordischen Krieg seine Besitzungen im Westen

Deutschlands verloren hatte, war Wismar inzwischen so gut wie wertlos geworden.

So war es gegen Ende des 18. Jahrhunderts einer Entäußerung nicht abgeneigt. Anderseits

strebte der Herzog Friedrich Franz danach, es zu erwerben. Er hatte es

schon 1796 als Entschädigung gefordert, als König Gustaf IV Adolf von Schweden

die Verlobung mit seiner Tochter, der Herzogin Luise Charlotte, mutwillig aufgelöst

hatte, hatte sich aber mit einer Geldabfindung zufrieden geben müssen. 1799

wurden die ersten Verhandlungen angebahnt, konnten jedoch erst nach manchen

Stockungen 1803 Juni 26 durch den Vertrag von Malmö abgeschlossen werden.

Dadurch verpfändete der Schwedische König Stadt und Herrschaft Wismar an

Meklenburg gegen 1 250 000 Taler Hamburger Banko oder 5 700 000 Reichsmark.

Die Einlösung gegen Erstattung der Pfandsumme mit Zins und Zinseszins ward nach

hundert und aber hundert Jahren vorbehalten. Man war aber einig, daß sie nicht

erfolgen sollte, und hatte den Vertrag nur deshalb als Pfandvertrag und nicht als

Verkauf

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geformt, um einer Einwirkung der Schwedischen Reichsstände auszuweichen. 1903

hat Schweden auf die Einlösung in aller Form verzichtet.

In Wismar erhoffte man von der Wiedervereinigung mit Meklenburg gute Zeiten.

Verwirklicht haben sich diese Hoffnungen nicht, wenigstens nicht in dem Maße, wie

man sie hegte. Zunächst kam die Not der Napoleonischen Kriege, die allein dadurch

erträglich ward, daß die Kontinentalsperre etwa ein Jahr lang Schiffahrt und Handel

außerordentlich zunehmen ließ. Nachher machte sich mehr und mehr der Druck

geltend, der durch den Fortbestand der Lizent auf dem Handel lastete und hinderte,

daß Wismar in bescheidenster Weise mit Lübeck oder Rostock in Wettbewerb treten

konnte. Die Meklenburgische Regierung wollte auf die Einnahmen daraus nicht

verzichten und Wismar zwingen, die Akzise abzutreten, mit der allein seit dem

letzten Viertel des 16. Jahrhunderts die städtische Wirtschaft aufrecht erhalten ward.

Erst 1863 gelangte man bei Neuordnung der Meklenburgischen Zollverhältnisse zu

einer Einigung. Damit hörte die Lizent auf, wie auch die Stadt gegen Entschädigung

auf die Akzise verzichtete. Erst seitdem, und seit Meklenburg bald darauf dem

Zollverein beitrat, ward der Weg für die Entwicklung des Handels frei. Schlimm nur,

daß gleichzeitig die letzte Stunde für die Segelschiffahrt geschlagen hatte. Eine

Dampfschiffreederei trat erst später an ihre Stelle und hat nur wenige Jahre in

einigem Umfange bestanden.

Die Einwohnerzahl, die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts auf gegen 8000

geschätzt werden darf, bei der ersten Zählung 1799 aber auf 6000 gesunken war,

stieg bis 1830 auf 10 000, 1875 auf 15 000, 1905 auf 22 000. Sie wird jetzt 27 000

betragen.

Den Ausbau der festen Kunststraßen förderte die Stadt seit 1829 mit allen Mitteln

und übernahm vielfach die Leitung des Baues. Ihre sehr früh, schon 1836,

einsetzenden Bemühungen um eine Eisenbahnverbindung über Boizenburg nach

Hannover,

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nachher, als die sich als unmöglich herausstellte, über Schwerin nach Hamburg und

Berlin scheiterten oder verzögerten sich durch das Verhalten der Regierung und die

Gegenwirkungen Rostocks. Erst 1848 ward die Bahnverbindung über Schwerin und

Hagenow fertig, und dabei hatte es viel Mühe gekostet, eine für Wismar noch minder

günstige Richtung als die, die gebaut ward, abzuwenden. Alle Mühe aber, später der

Lübecker Bahn (eröffnet 1870) eine für die Stadt weniger verderbliche Richtung als

die gewählte zu geben und sie entweder in Wismar selbst oder in Schwerin

einmünden zu lassen, war völlig umsonst. Dabei liegt es auf der Hand, daß auch für

das ganze Land die von Wismar aus betriebenen Verbindungen die förderlichsten

gewesen sein würden. Jetzt ist der durch falsche Führung angerichtete Schaden

nicht mehr gut zu machen. Die Kleinbahnen nach Rostock und Karow wurden 1883

und 1887 dem Verkehr übergeben; sie sind von einem Unternehmer mit starkem

Zuschuß der Stadt gebaut und erst hernach verstaatlicht worden. Eine Verbindung

mit Grevesmühlen und Klütz ist bisher nicht zu erreichen gewesen.

Ein Kanal von Wismar nach der Elbe war schon im 15. Jahrhundert von Lüneburg

aus ins Auge gefaßt, dann um 1580 durch Unterstützung Herzog Ulrichs kräftig

gefördert, aber, der Vollendung nahe, nicht fertig geworden und das Geschaffene

verfallen. Waldstein ist über Erwägungen nicht hinausgediehen, und es ist eine

garstige Tücke, daß man (vermutlich im 19. Jahrhundert) den Vichelschen Bach

oder Schiffgraben Wallensteinkanal getauft hat und daß der Name haftet. Zu

verschiedenen Zeiten ist auch später der alte Plan wieder aufgenommen, ernsthaft

seit 1892, aber der Landtag hat 1897 der zu hohen Kosten wegen die für die

Ausführung unentbehrliche Landeshülfe verweigert.

Die der Schaffensfreudigkeit und Tatkraft des jugendlichen Bürgermeisters Haupt zu

dankenden Reformen im Stadtwesen aus den zwanziger und dreißiger Jahren des

19. Jahrhunderts sind vorher gestreift worden und können hier nicht ausführlicher

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dargelegt werden. Sie bilden noch immer die Grundlage der städtischen Verwaltung.

Die Befestigungsländereien wurden 1848 und 1898 dank der gnädigen Gesinnung

des Großherzogs Friedrich Franz II. und des Herzogs Johann Albrecht unter

günstigen Bedingungen zurückerworben. Die 1856 von Weißflog gegründete

Gasanstalt kaufte die Stadt 1897 und gliederte ihr 1904 das Elektrizitätswerk an.

Sielbau und Neupflasterung wurden 1869 und von 1874 bis 1880 durchgeführt. Die

Wasserleitung ward 1861 und 1862 und danach verschiedentlich gegen Ende des

Jahrhunderts erneuert und erweitert. Seit 1908 sind allmählich überall Wassermesser

eingebaut worden.

Mit dem Pfandverhältnisse, in dem Wismar seit 1803 zu Meklenburg stand, hätte
sich sehr wohl seine Zulassung zum Landtage vertragen, und es ist auch über die
Bedingungen dafür 1828 und 1864 mit Ernst verhandelt worden. Gescheitert sind
diese Verhandlungen teils an den Ansprüchen, die Wismar auf Wiedereintritt in den
Engern Ausschuß machte, teils daran, daß die Regierung ihre Zustimmung von
Zugeständnissen in der Akzisesache abhängig machte, teils weil die in den
zwanziger Jahren vorhandene Neigung der Stände, auf Wismars Verlangen
einzugehen, hernach abhanden gekommen war. Schließlich hat Wismar in der eitlen
Hoffnung, seine Kanalpläne nach Eintritt in den ständischen Verband besser fördern
zu können, auf seine weitergehenden Ansprüche verzichtet und ihn 1897 erreicht.
Vor dem Krieg war der Hafenverkehr, gefördert durch den Ausbau der Häfen, in
erfreulichem Aufblühen. Das ward jäh mit dem Beginn des Krieges unterbrochen.
Sofort hörte der Seehandel auf, und nur die Einfuhr von Kriegsbedürfnissen aus Norwegen
und die Ausfuhr von Kohlen und anderen Brennstoffen in die nordischen
Länder brachten vorübergehend während der spätem Kriegsjahre kärglichen Ersatz.
Nachher wurden die Häfen noch öder. Denn als die Hemmungen des Krieges
aufgehört hatten, wurden sie durch die Entwertung der Deut-
 

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schen Zahlungsmittel abgelöst, wer weiß auf wie lange. Was Wismar seither für sich
und das Hinterland einführte, Holz und Kohlen, können wir nicht bezahlen, und
unsere früheren Ausfuhrartikel, Getreide und Zucker, brauchen wir bis aufs letzte
Korn selbst und müssen wir im Lande behalten.

Unmittelbar ist Wismar ja nicht vom Kriege betroffen worden. Wir haben keinen
Feind und kein feindliches Schiff vor oder in der Stadt gehabt. Jedoch mußte alles,
was waffenfähig war, und noch viele darüber hinaus in einem früher unbekannten
Maße ins Feld, und es sind nicht allzu viele Familien, die nicht Angehörige dem
Kriege haben zum Opfer bringen müssen. Die Verlustlisten sind ungeheuer lang.
Gegen Kriegsende ward noch dazu, was irgend arbeitsfähig und nicht völlig
unabkömmlich war, zum Hülfsdienste herangezogen, und an Stelle der einberufenen
Männer füllten Frauen die Büroräume und erschienen als Briefträger, als Schaffner
und Bahnarbeiter. Die durch die Hungerblockade bedingten Beschränkungen hatte
auch Wismar zu teilen. Lebensmittel und Kleidung wurden dem einzelnen aufs
knappste zugemessen. Wir lernten Brot-, Fleisch-, Fett-, Zucker- und mehr dergl.
Karten kennen und durften ohne Schein keinen Schuh und kein Taschentuch
kaufen. Das ward mit mehr oder weniger Geduld ertragen und mehr oder minder
ehrlich durchgeführt. Die allgemeine Moral fuhr schlecht dabei. Epidemien, die
auftraten, namentlich Scharlach und Diphtherie wirkten bei gesunkener
Widerstandsfähigkeit besonders verderblich und der Tuberkulose ward der Boden
bei der Jugend aufs beste bereitet. Im übrigen entsprangen der Monopolisierung des
Handels mit den wichtigsten Lebensbedürfnissen bei den damit Bedachten
Vermögen. Die Industrie, die hauptsächlichsten Betriebe Schöpfungen des 1905
verstorbenen Geh. Kommenzienrats Podeus, litt zwar unter Arbeitermangel, hatte
aber dennoch, für Kriegszwecke arbeitend, guten Verdienst. Die 1908 begründete
Ingenieur-Akademie verödete, da die eingeborenen jun-
 

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gen Leute der Fahne folgten, die auswärtigen meist das Land verließen.
Als die Not am größten war, brach im November 1918 von Kiel her die Revolution
über unser armes Volk herein und breitete sich blitzartig aus. Die Folgen für die
Verfassung und die Rechte der Stadt sind oben berührt. An denen für ihre
Finanzlage werden noch Geschlechter zu tragen haben, und ob Wismar Krieg und
Revolution verwinden wird, das hat die Zukunft zu zeigen.

Wismarer Wochenkalender