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Abriß der Geschichte Wismars bis zur Revolution Von Dr. F. Techen Druck und Verlag der Eberhardt'schen Hof- und Ratsbuchdruckerei Wismar. 1922. (Theil 2)
Bald trat an Stelle der Sechsunddreißig ein
Ausschuß von Sechzigern, dessen - 23 - deboten Hamburgs, Stralsunds und Lüneburgs die
Wismarschen zur Nachgiebigkeit Von der Unzufriedenheit in den ersten
Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts wissen wir - 24 - zur Kontrolle des Rates. Er mußte 1538 endgültig zurücktreten, ohne etwas geleistet zu haben. Aus dem Bisherigen entnimmt man leicht, daß
eine Vertretung der Bürger dem Rate - 25 - deutendsten Aemter. Dem Rate warf man, ohne
dafür Beweise erbringen zu können, Ausgaben bestreiten zu können, mehr und mehr Schulden auf die Kämmerei häufte, ward das Geschrei erst recht groß. Der Streit ward mit größter Hartnäckigkeit geführt und wollte, da immer neue Streitpunkte hervorgezerrt wurden, kein Ende nehmen. Es verquickten sich damit Streitigkeiten mit den Herzogen über die Berufung von Urteilen des Rates und über die Kirchenvisitation. Ueber diese einigte man sich nicht. Die Herzoge ließen eine solche durch den Rat nicht zu und der Rat keine herzogliche, wenigstens nicht über das Kirchenvermögen. Jener andere Streit ward durch den Appellationsrezeß von 1581 abgeschlossen. Ueber die Befugnisse des Rates bei Anfechtung von Urteilen des Vogtei-gerichts zu entscheiden, so lange der Vogt vom Landesherrn ernannt ward, wissen wir nichts. Nach Erwerbung der Vogtei durch die Stadt war der Rat für alle Entscheidungen des Niedergerichts obere Instanz, seine Urteile aber konnten an den Lübischen Rat gescholten werden. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts hatten nun einzelne, wenn sie mit einem Urteile des Rates nicht zufrieden waren, begonnen das herzogliche Hof- und Landgericht anzurufen, die Herzoge aber sahen die Abwehr des Rates für eine Mißachtung ihrer an und wollten mindestens das Offenstehen der Berufung an ihr höchstes Gericht anerkannt wissen. Schließlich mußte der Rat nachgeben und die Berufung entweder an das herzogliche Gericht oder an den Lübischen Rat zur Wahl der Parteien stellen. Die Berufung nach Lübeck hat nach Errichtung des Schwedischen Tribunals aufgehört. Die inneren Streitigkeiten führten, z. T. unter Mitwirkung herzoglicher Räte, zu den Bürger- - 26 - Verträgen von 1583, 1598 und 1600, die, da der Zank auch dann noch kein Ende nehmen wollte, durch herzogliche Deklarationen von 1602 und 1604 ergänzt wurden. Die Verträge von 1583 und 1600 sind, wenn auch vielfach durchlöchert, bis vor kurzem ein Grundgesetz der Stadt geblieben. Die Befugnisse des Bürgerausschusses und Wahl und Stellung der bürgerschaftlichen Provisoren bei Kämmerei und Hebungen wurden durch sie bestimmt. Die Bürger erlangten nämlich Kraft dieser Verträge Zuziehung zu Einnahme und Ausgabe von Akzise, Kämmereigefällen, Hafenabgaben und Landzoll, wie auch zu Bauten der Kämmerei und des Hafens und Bestätigung ihres Anteils an der Verwaltung der Geistlichen Hebungen, endlich die Befugnis, die Rechnungen der Akzise, der Kämmerei und der Hebungen zu prüfen. Der Ausschuß, den der Rat aus 120 ihm von der Gemeinde Vorgeschlagenen erwählte, sollte aus vierzig Männern, halb Bürgern und halb Aemtern, bestehen. Bei nötigen Ergänzungen hatte der Ausschuß dem Rate die dreifache Zahl der neu zu Wählenden zur Auswahl zu stellen. Ueber besonders wichtige Dinge blieb die Entscheidung der ganzen Bürgerschaft vorbehalten. Auf der Bestimmung, daß etwaige spätere Mißverständnisse zwischen Rat und Ausschuß wegen des letzten Vertrages vor den Landesherrn gebracht werden sollten, beruhte letzten Grundes die Anrufung der Regierung, wenn Rat und Ausschuß sich nicht einigen konnten. Streitigkeiten zwischen Rat und Bürgerschaft sind noch wiederholt vorgekommen und mit Hartnäckigkeit durchgefochten worden, aber irgend welche Aenderungen der Stadtverfassung haben sie nicht zur Folge gehabt, bis 1830 in Fortwirkung der in Paris und dann in verschiedenen Deutschen Städten entstandenen Unruhen unter Führung des Advokaten Düberg Aufruhr ausbrach. Der Boden dazu war durch die seit 1827 in Gang befindliche Untersuchung der Stadtverwaltung durch einen Großherzoglichen Kommissar und die mannigfachen, teils vorher, teils in Anlaß dieser Untersuchung - 27 - eingeführten Neuerungen vorbereitet. Daß alles glimpflich ablief, dafür sorgte Großherzogliches Mi-litär, das in die Stadt einrückte. Da sich Rat und Ausschuß über eine neue Verfassung nicht völlig einigen konnten, mußte die Regierung über eine größere Anzahl Punkte die Entscheidung fällen, weshalb die Urkunde vom 29. Dezember 1830 in zwei Teile zerfällt und aus beiden das Zusammengehörige zusammengesucht werden muß. Sie bestimmt eigentlich nur über die Wahlen zum Rate und zum Ausschusse. Die Zahl der Ratsmitglieder ward auf 2 Bürgermeister, einen Syndikus und 8 Ratmannen festgesetzt; von den Bürgermeistern sollte einer, von den Ratmannen sollten drei Rechtsgelehrte sein. Die künftige Ergänzung ward ähnlich geregelt, wie es die für den Ausschuß gewesen war. Der Ausschuß sollte für die Stelle eines rechtsgelehrten Ratmanns drei, für die eines nichtgelehrten vier geeignete Personen in Vorschlag bringen, und der Rat daraus wählen. Der Ausschuß sollte aus zwei Quartieren bestehen, wovon das erste aus 17 Vertretern des Handelsstandes, das zweite aus 25 Vertretern der übrigen Bürgerschaft gebildet und wobei genau festgesetzt ward, wie viel Vertreter jede Kumpanei und jede Innung (oder auch mehrere Innungen zusammen) wählen sollte; auf die Bootsleute. Fischer und Schiffszimmerleute fiel Ein, auf die ansässigen Arbeitsleute auch Ein Vertreter. Die Ausschußmitglieder wurden nicht mehr wie früher auf Lebenszeit, sondern nur auf sechs Jahre gewählt. In den nächsten Jahrzehnten sind je nach den politischen Strömungen 1848, 1853, 1874 die Art der Wahlen und die Zahl der Ausschußbürger verändert worden. Seit 1874 ist der Ausschuß einheitlich (wie schon von 1848 bis 1853) und seine 48 Mitglieder wurden von den nach ihrer Steuerkraft in drei Klassen geteilten Bürgern in drei Abteilungen von je 16 gewählt. Daß dabei die einzelnen Klassen aus ihren Angehörigen wählten und der Ausschuß wiederum zu Abordnungen - 28 - nach diesen Klassen wählte, war nicht beabsichtigt und eine neuere Entwicklung, die von der dritten Klasse ausgegangen ist. Die Zahl der Ratsmitglieder ward beim Aufhören der städtischen Gerichtsbarkeit (1879 Okt. 1) auf zwei Bürgermeister und sechs Ratsherren beschränkt, von denen je die Hälfte rechtsgelehrt sein mußte. Völlig neue Grundlagen für die Wahl des Ausschusses wurden durch die Revolution, für Wahl, Zusammensetzung und Amtsdauer des Rats oder seiner Mitglieder durch die von dem am 29. Dez. 1918 neu gewählten Ausschusse beschlossene Stadtverfassung geschaffen. Als der Rat sich sträubte, diese anzunehmen, brach am 17. Juni 1919 eine Revolte aus, die den Rücktritt des Rates und seine Neubildung zur Folge hatte. Wismar gehörte von Anfang an zum Bistume Ratzeburg, während Alt-Wismar dem Bistume Schwerin unterstand. Das Patronat über die drei Pfarrkirchen hatten ursprünglich die Landesherren. Sie schenkten es im 13. und 14. Jahrhundert teils an den Deutschen Orden in Livland, teils an den Bischof und das Kapitel von Ratzeburg, gewannen es aber im 15. Jahrhundert zurück, wobei die drei Pfarrer verpflichtet wurden, von ihren Einkünften zusammen jährlich 100M.Lüb. an Bischof und Kapitel zu zahlen. Die Besetzung der zahlreichen Vikareien - eine Liste von 1483 verzeichnet gegen 150 Vikare - fiel nach dem Willen der Stifter zumeist dem Rate zu oder war Sache der Körperschaften oder Familien. Die nur über kärgliches Einkommen verfügenden Vikare bildeten Bruderschaften und Kollatien, schlossen sich daneben aber auch zu Kalanden zusammen, zu denen teilweise auch Laien zugelassen wurden. Das Kloster der Grauen Mönche oder Franziskaner, die wohl 1251 in die Stadt einzogen, zählte 1503 40 Insassen, die Zahl der angeseheneren Schwarzen Mönche oder Dominikaner, die sich 1292 in Wismar niederließen und in deren Kirche manche hervorragende Bürger ihr Grab erwählten, kennen wir nicht. Von besonderen Mißständen der Geistlichen und Klosterbrüdern ist nichts - 29 - bekannt geworden. Der Ablaßhandel aber machte sich auch hier breit, und vom Mißbrauch des Bannes blieb auch Wismar nicht verschont. Von großer Wichtigkeit für die Stadt waren die Hospitalien des Heil. Geistes und St. Jakobs. Das erste, zu Aufnahme von Siechen und Armen, auch Fremden bestimmt, erwarb durch Zuwendungen der Bürger reichen Besitz. Die Verwaltung unterstand den Bürgermeistern und ward durch Hofmeister ausgeübt, die diese einsetzten. Früh zog das Pfründenwesen ein. St. Jakobs sollte die Aussätzigen aufnehmen, es ward aber bei der Abnahme dieser Krankheit im 15. Jahrhunderte und bei ihrem Aufhören im 16. mehr und mehr dem Heil. Geist ähnlich. Es stand ebenfalls unter städtischer, gleich-artig geordneter Verwaltung. Uebrigens hatte die Geistlichkeit auch auf die Kirchenbauten keinen Einfluß. Die Reformation bahnte sich seit 1524 in Wismar ihren Weg. Sie ward durch Predigten der Grauen Mönche Heinrich Never und Klemens Timme begründet und von den niederen Volksschichten getragen. Der Rat wird wenig dafür übrig gehabt haben, war aber damals gerade ziemlich ohnmächtig. Von der Geistlichkeit setzten sich nur die Schwarzen Mönche zur Wehr. Noch 1545 wählten sie einen neuen Prior, der erst 1562 das Kloster an die Stadt abtrat. Auch der Pfarrer von St. Marien Dr. Joh. Knutzen hielt am alten Glauben fest. Er urkundete noch 1543 auf seiner Wedem und starb 1546. Der Pfarrer von St. Nikolai Franz Werkmeister, der im Anfange der Bewegung gewünscht hatte, seine Pfarre gegen eine Vikarei auszutauschen, fand sich nachher mit der Neuerung ab. Seit 1525 und 1526 kamen gottesdienstliche Stiftungen in Abgang und wird auch die Messe aufgehört haben. Never legte 1527 sein Ordenskleid ab, und im selben Jahr erhielt St. Georgen einen neugläubigen Pfarrer, St. Nikolai aber einen Prediger, die übrigens wenig hervortreten. Als den Sieg der reformatorischen Bewegung abschließend darf man den am 23. Januar 1532 gefaßten Beschluß von Rat und Gemeinde - 30 - ansehen, wonach künftig in den Rat nur wählbar sein sollte, wer dem Worte Gottes zugetan sei. Gegen Ende desselben Jahres erklärten sechzehn Vikare von St. Marien ihre Bereitwilligkeit von der Messe und allem kirchlichen Mißbrauche abzustehn. wogegen ihnen ihre Einkünfte zugesichert wurden. Schon aber war die Bewegung auf abschüssige Bahn geraten, da Never sich über das Abendmahl im Sinne Zwinglis und Oecolampads äußerte und der dem Rate an die Seite gestellte Ausschuß der Hundert den Weihnachtstag wie jeden andern Tag des Jahres ansehen wollte, wie man jeden Tag an die Geburt Christi denken könne (1532). Wismar geriet in den Ruf, ein Sitz von Sakramentirern und Wiedertäufern zu sein. Trotz Anhaltens der Hansestädte wagte der Rat aus Furcht vor dem Volke nicht einzuschreiten, und es bedurfte des Eingreifens Herzog Heinrichs, um Never und seinen Genossen Timmerman zum Schweigen zu bringen. Das Hauptverdienst um die allmähliche Festigung der neuen Kirche wird den Superintendenten Freder und Wigand zukommen. Die Berufung der Pastoren gestaltete sich nach Ueberwindung eines regellosen Zwischenzustandes allgemach so, wie sie in der Schwedischen Zeit durch den Huldigungsrezeß von 1653 festgelegt ward, daß nämlich der Landesherr den Superintendenten ernannte, für die Stellen der Pastoren (Vormittagsprediger) der Rat vorschlug und der Landesherr berief, für die Stellen der Diakone (Nachmittagsprediger) aber der Rat berief. Vor der Berufung war eine Hör- oder Probepredigt zu halten und ward die Gemeinde befragt, ob sie Einwendungen habe. Später ward der Gemeinde ein Wahlrecht unter Vorgeschlagenen zugestanden, wobei bis 1830 dem Rate und der Gemeinde je eine Stimme zustand, bei Uneinigkeit aber das Loos entschied. Tumultuarische Streitigkeiten und das Gefühl, Nachgiebigkeit weisen zu müssen, veranlaßten den Rat endlich, auf seine besondere Stimme zu verzichten. An St. Marien ward 1585 ein dritter Geistlicher angestellt - 31 - und der zweite seit 1618 Archidiakonus benannt. 1807 ging die dritte Stelle ein, um 1909 bei Verlegung der Landessuperintendentur nach Wismar erneuert zu werden. Die Pfarre zum Heil. Geiste ward 1806 aufgehoben. Die ersten, die das Vermögen einer kirchlichen Stiftung unter städtische Verwaltung stellten, waren die Vorsteher der Marienzeiten zu St. Nikolai (einer gottesdienstlichen Stiftung zu Ehren der Mutter Gottes zu den sieben kanonischen Stunden). Sie taten es am 24. Nov. 1531. Manche andere folgten im Laufe der dreißiger Jahre nach. Der Rat aber griff 1535 in Kriegszeiten auf das Kirchensilber zurück und löste daraus nahezu 7000 Mark. Ein zur Versorgung der Armut bestellter Ausschuß von Ratmannen und Bürgern rechnete 1543 über die Zeit seit der letzten Rechnunglegung von 1536 ab. Auch ohne Kirchenvisitation wußte der Rat im großen und ganzen die für Kalande, Bruderschaften, Vikareien, Messen, Marienzeiten, Almosen gestifteten Gelder vor Entfremdung und Verschleuderung zu bewahren. Sie wurden für Besoldung der Geistlichen, Versorgung der Armen, Ausstattung der 1541 begründeten und nach baldigem Eingehen 1552 neu errichteten Großen Stadtschule, endlich zu Stipendien für Studierende bestimmt und eine große Anzahl Hebungen unter Verwaltung von Ratmannen und Bürgern gebildet: Gebäudehebungen, geistliche Hebungen, Almosentafeln, Armenbeutel bei jeder Kirche, Hebungen des Heil. Geistes, von St. Jakob, des Schwarzen Klosters, zu den Grauen Mönchen. Daneben traten die milden Stiftungen mit dem Stipendiatenlehen an der Spitze. Die verschiedenen Hebungen wurden 1832 vereinigt. Der dreißigjährige Krieg entfremdete Wismar seinem Mutterlande. Am 10. Oktober 1627 mußte es sich in die Gewalt des Waldsteinischen Generals v. Arnim geben, und seitdem war es mit der Selbstbestimmung, die es solange behauptet hatte, dahin. Es galt von da an, durch rechtliche Ausführungen und Verhandlungen die erworbenen Gerechtsame zu erhalten, die man so lange auch tatkräftig - 32 - hatte verteidigen können. Daß davon, bis die Revolution diese Vorrechte strich, immer noch ein nicht ganz verächtlicher Teil, namentlich eine weitreichende Selbstverwaltung geblieben war, dankt Wismar dem Gerechtigkeitssinne der Schwedischen Regierung und der Meklenburgischen Großherzoge. Das meiste, was es eingebüßt hatte, besonders die Gerichtsbarkeit, war der Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes und des Reiches zum Opfer gefallen. Wismar mußte eine Garnison von 1000 Mann einnehmen, deren Zahl später noch erhöht ward. Dem Friedländer, dem der Kaiser inzwischen Meklenburg verliehen hatte, leistete es 1628 Pfandhuldigung, 1630 Erbhuldigung. Behielt Waldstein auch bis zu seiner Ermordung (1634) den Titel Herzog von Meklenburg, so war ihm doch durch seine Absetzung als Oberbefehlshaber (August 1630) die Macht entzogen, zumal seitdem die Fortschritte des 1630 in Pommern gelandeten Großen Schweden-Königs die Verhältnisse im Norden Deutschlands umgestaltet hatten. Am 22. August 1631 war die Einschließung Wismars durch seine Truppen schon vollzogen, und am 12. Januar 1632 mußten die Kaiserlichen unter ihrem Obersten Gramb die Stadt räumen. Sie hatte in den wenigen Jahren furchtbar gelitten. Die Unterhaltung der Garnison, die Mitte Dezember 1630 2700, lange Zeit aber 3000 Mann betrug, die Beisteuer zu der für militärische Zwecke erhobenen Landeskontribution und die Anforderungen der Obersten, unter denen sich Hebron hervortat, hatten Lasten gebracht, wie sie bis dahin völlig unerhört waren und die eine Flucht der Wohlhabenden veranlaßten. Wismar berechnete seine Leistungen auf weit über 400 000 Taler. Nach einer gleichzeitigen Aufzeichnung waren nach Grambs Abzuge noch 291 Häuser. 288 Wohnbuden und 30 Keller bewohnt, niedergebrochen 35 Häuser und 79 Wohnbuden, ausgebrochen 77 Häuser und 136 Wohnbuden, während noch ein Jahr vorher 379 Häuser, 445 Wohnbuden und 42 Keller bewohnt gewesen sein sollen. 1477 hatte die Stadt 594 Häuser, 1278 Wohnbuden und 177 Wohnkeller gehabt. Das zu der von Wald- - 33 - stein sofort begonnenen Befestigung nötige Land ward Stadt und Privaten ohne Entschädigung genommen, und dies Verfahren setzten hernach die Schweden beim weiteren Ausbau der Befestigungen fort. Seit dem Abzuge der Kaiserlichen waren die Schweden tatsächlich Herren in Wismar, und das Frankfurter Bündnis, das die Meklenburgischen Herzoge 1632 mit Gustaf Adolf eingingen, bestimmte, daß es samt dem Walfische und Warnemünde unter Vorbehalt der herzoglichen Hoheitsrechte bis zum Friedensschluß in ihren Händen bleiben sollte. Im Frieden von Osnabrück aber trat das Reich 1648 Wismar und die Aemter Pöl und Neukloster an Schweden ab. Das hatte für Stadt und Land die unheilvollsten Folgen, da sie in alle Kriege hineingezogen wurden, die Schweden zu Aufrechterhaltung oder Erweiterung seiner Machtstellung führte. So hatte Wismar 1675 eine mehrmonatliche Belagerung durch die Dänen zu bestehen, die damit endete, daß es am 13. Dezember an diese übergeben ward. Am 16. Dezember hielt König Christian V seinen Einzug. Nachdem die Stadt im November 1680 an Schweden zurückgegeben war, ward sie im Verlaufe des Nordischen Krieges von August 1711 bis Januar 1712, dann vom Juli bis Anfang November 1712 von Dänischen Truppen eingeschlossen und vom 25. Juni 1714 an von Dänen, Preußen und Hannoverschen belagert. Nahrungsmittel waren von Anfang an nicht reichlich gewesen. Es fanden mehrfach Bestandaufnahmen Statt, es ward rationiert (mit Abstufungen je nach den Vorräten, über die jeder verfügte) und das Ueberschüssige für die Garnison eingefordert. Das königliche Magazin selbst war schlecht versehen. Um dem empfindlichen Geldmangel abzuhelfen, mußte die Stadt Notgeld schlagen lassen. Sie mußte aber auch für den Unterhalt der Truppen große Vorschüsse leisten, für die ihr Pöl und die Lizent, ein von den Schweden seit dem dreißigjährigen Kriege erhobener Zoll, verpfändet ward. Im Januar 1716 traf Entsatz ein, aber unzureichender, und am - 34 - 19. April 1716 ward Wismar übergeben. Zar Peter von Rußland, der sich gar zu gern ins Spiel gemengt hätte, kam zu spät. Erst 1721 gelangte Schweden wieder in den Besitz Wismars. Wismar war etwa seit Mitte des 15. Jahrhunderts auf den dürren Ast geraten, ohne daß man über die Ursachen völlig klar sieht. Wahrscheinlich sind sie darin zu suchen, daß der Seeverkehr immer mehr vom Anlaufen von Zwischenhäfen unabhängig ward und daß die nordischen Länder sich in Erzeugung ihrer Bedürfnisse und im Handel selbständiger machten. Erkennbar ist ein Rückgang von Brauerei und Wollweberei (worauf schon vorher hingewiesen ist), mit dem ersten aber muß ein Niedergang der Böttcherei verbunden gewesen sein. 1480 war die Zahl der leerstehenden Häuser bedenklich geworden, etwas früher aber schon die Stadt in Geldklemme, worunter die Rentner zu leiden hatten. Ein Jahrhundert später hatten sich die Verhältnisse gebessert, wozu die Zunahme des Kornbaues und der damit aufgekommene ausgedehntere Kornhandel, außerdem aber Begünstigungen in der Bierakzise in Dänemark beigetragen haben dürften. Auf die schweren Schädigungen durch den dreißigjährigen Krieg waren wieder gute Zeiten gefolgt. Begünstigungen in Schiffahrt und Handel mit Schweden und die Begründung des Schwedischen Tribunals, vielleicht auch die große Garnison, obgleich mit ihr erhebliche Lasten verbunden waren, mögen das hervorgerufen haben. Andererseits hielt die hohe Lizent die Entwicklung des Handels zurück. Schon die erste Belagerung mit ihren Folgen hat die Blüte geknickt, bevor sie sich öffnen konnte. Die Ereignisse des nordischen Krieges aber waren entscheidend. An ein Aufkommen war seitdem nicht mehr zu denken, zumal da Schweden nichts mehr für die Stadt tat, vielleicht auch nichts mehr tun konnte. Hatte man sich vorher über die starke Garnison fast ständig beklagt, so empfand man jetzt deren schwachen Bestand von gegen 100 Mann als Einbuße. Mit der Brauerei ging es völlig bergab; die Ge- - 35 - wöhnung an Kaffee, Tee und Wasser gab ihr den Rest. Es folgten die Aussaugungen des siebenjährigen Krieges, wo die Preußen die arme Stadt unbarmherzig auspreßten. Sie mußte nach einer Berechnung von 1763 für sich und die Herrschaft 735 300 Taler damaligen schlechten Geldes oder 745 000 Reichsmark aufbringen. Wiederum ward ihr das Amt Pöl, diesmal samt Neukloster verpfändet, aber es hat lange gedauert, bis sie ihre Auslagen von Schweden nur einigermaßen erstattet bekam. Mit aufgelaufenen Zinsen und den erheblichen in der Sache aufgewendeten Gesandschaftskosten berechnete eine Kommission 1773 die noch abzubürdenden Kriegsschäden der Stadt auf 102 700 Taler oder 334 500 Reichsmark. Sie wurden auf öffentliche Kassen und auf die Bürger verteilt. Erst 1822 waren sie abgetragen. Für Schweden, das durch den Nordischen Krieg seine Besitzungen im Westen Deutschlands verloren hatte, war Wismar inzwischen so gut wie wertlos geworden. So war es gegen Ende des 18. Jahrhunderts einer Entäußerung nicht abgeneigt. Anderseits strebte der Herzog Friedrich Franz danach, es zu erwerben. Er hatte es schon 1796 als Entschädigung gefordert, als König Gustaf IV Adolf von Schweden die Verlobung mit seiner Tochter, der Herzogin Luise Charlotte, mutwillig aufgelöst hatte, hatte sich aber mit einer Geldabfindung zufrieden geben müssen. 1799 wurden die ersten Verhandlungen angebahnt, konnten jedoch erst nach manchen Stockungen 1803 Juni 26 durch den Vertrag von Malmö abgeschlossen werden. Dadurch verpfändete der Schwedische König Stadt und Herrschaft Wismar an Meklenburg gegen 1 250 000 Taler Hamburger Banko oder 5 700 000 Reichsmark. Die Einlösung gegen Erstattung der Pfandsumme mit Zins und Zinseszins ward nach hundert und aber hundert Jahren vorbehalten. Man war aber einig, daß sie nicht erfolgen sollte, und hatte den Vertrag nur deshalb als Pfandvertrag und nicht als Verkauf - 36 - geformt, um einer Einwirkung der Schwedischen Reichsstände auszuweichen. 1903 hat Schweden auf die Einlösung in aller Form verzichtet. In Wismar erhoffte man von der Wiedervereinigung mit Meklenburg gute Zeiten. Verwirklicht haben sich diese Hoffnungen nicht, wenigstens nicht in dem Maße, wie man sie hegte. Zunächst kam die Not der Napoleonischen Kriege, die allein dadurch erträglich ward, daß die Kontinentalsperre etwa ein Jahr lang Schiffahrt und Handel außerordentlich zunehmen ließ. Nachher machte sich mehr und mehr der Druck geltend, der durch den Fortbestand der Lizent auf dem Handel lastete und hinderte, daß Wismar in bescheidenster Weise mit Lübeck oder Rostock in Wettbewerb treten konnte. Die Meklenburgische Regierung wollte auf die Einnahmen daraus nicht verzichten und Wismar zwingen, die Akzise abzutreten, mit der allein seit dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts die städtische Wirtschaft aufrecht erhalten ward. Erst 1863 gelangte man bei Neuordnung der Meklenburgischen Zollverhältnisse zu einer Einigung. Damit hörte die Lizent auf, wie auch die Stadt gegen Entschädigung auf die Akzise verzichtete. Erst seitdem, und seit Meklenburg bald darauf dem Zollverein beitrat, ward der Weg für die Entwicklung des Handels frei. Schlimm nur, daß gleichzeitig die letzte Stunde für die Segelschiffahrt geschlagen hatte. Eine Dampfschiffreederei trat erst später an ihre Stelle und hat nur wenige Jahre in einigem Umfange bestanden. Die Einwohnerzahl, die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts auf gegen 8000 geschätzt werden darf, bei der ersten Zählung 1799 aber auf 6000 gesunken war, stieg bis 1830 auf 10 000, 1875 auf 15 000, 1905 auf 22 000. Sie wird jetzt 27 000 betragen. Den Ausbau der festen Kunststraßen förderte die Stadt seit 1829 mit allen Mitteln und übernahm vielfach die Leitung des Baues. Ihre sehr früh, schon 1836, einsetzenden Bemühungen um eine Eisenbahnverbindung über Boizenburg nach Hannover, - 37 - nachher, als die sich als unmöglich herausstellte, über Schwerin nach Hamburg und Berlin scheiterten oder verzögerten sich durch das Verhalten der Regierung und die Gegenwirkungen Rostocks. Erst 1848 ward die Bahnverbindung über Schwerin und Hagenow fertig, und dabei hatte es viel Mühe gekostet, eine für Wismar noch minder günstige Richtung als die, die gebaut ward, abzuwenden. Alle Mühe aber, später der Lübecker Bahn (eröffnet 1870) eine für die Stadt weniger verderbliche Richtung als die gewählte zu geben und sie entweder in Wismar selbst oder in Schwerin einmünden zu lassen, war völlig umsonst. Dabei liegt es auf der Hand, daß auch für das ganze Land die von Wismar aus betriebenen Verbindungen die förderlichsten gewesen sein würden. Jetzt ist der durch falsche Führung angerichtete Schaden nicht mehr gut zu machen. Die Kleinbahnen nach Rostock und Karow wurden 1883 und 1887 dem Verkehr übergeben; sie sind von einem Unternehmer mit starkem Zuschuß der Stadt gebaut und erst hernach verstaatlicht worden. Eine Verbindung mit Grevesmühlen und Klütz ist bisher nicht zu erreichen gewesen. Ein Kanal von Wismar nach der Elbe war schon im 15. Jahrhundert von Lüneburg aus ins Auge gefaßt, dann um 1580 durch Unterstützung Herzog Ulrichs kräftig gefördert, aber, der Vollendung nahe, nicht fertig geworden und das Geschaffene verfallen. Waldstein ist über Erwägungen nicht hinausgediehen, und es ist eine garstige Tücke, daß man (vermutlich im 19. Jahrhundert) den Vichelschen Bach oder Schiffgraben Wallensteinkanal getauft hat und daß der Name haftet. Zu verschiedenen Zeiten ist auch später der alte Plan wieder aufgenommen, ernsthaft seit 1892, aber der Landtag hat 1897 der zu hohen Kosten wegen die für die Ausführung unentbehrliche Landeshülfe verweigert. Die der Schaffensfreudigkeit und Tatkraft des jugendlichen Bürgermeisters Haupt zu dankenden Reformen im Stadtwesen aus den zwanziger und dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts sind vorher gestreift worden und können hier nicht ausführlicher - 38 - dargelegt werden. Sie bilden noch immer die Grundlage der städtischen Verwaltung. Die Befestigungsländereien wurden 1848 und 1898 dank der gnädigen Gesinnung des Großherzogs Friedrich Franz II. und des Herzogs Johann Albrecht unter günstigen Bedingungen zurückerworben. Die 1856 von Weißflog gegründete Gasanstalt kaufte die Stadt 1897 und gliederte ihr 1904 das Elektrizitätswerk an. Sielbau und Neupflasterung wurden 1869 und von 1874 bis 1880 durchgeführt. Die Wasserleitung ward 1861 und 1862 und danach verschiedentlich gegen Ende des Jahrhunderts erneuert und erweitert. Seit 1908 sind allmählich überall Wassermesser eingebaut worden. Mit dem Pfandverhältnisse, in dem Wismar seit
1803 zu Meklenburg stand, hätte - 39 - schen Zahlungsmittel abgelöst, wer weiß auf wie
lange. Was Wismar seither für sich Unmittelbar ist Wismar ja nicht vom Kriege
betroffen worden. Wir haben keinen - 40 - gen Leute der Fahne folgten, die auswärtigen
meist das Land verließen. |
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